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Stornierung und Erstattung von Flugtickets

 Stornierung und Erstattung von Flugtickets

Billigfluggesellschaften

Die Mehrheit der Billigfluggesellschaften verkauft Tickets als nicht rückzahlbar. Außer streng festgelegten Situationen, die sich in den meisten Fällen auf den Tod eines Passagiers oder eines nahen Familienangehörigen beschränken, gewähren die Billigfluggesellschaften keine Stornierung von Flugtickets.

Bei einem Todesfall eines Passagiers oder eines nahen Familienangehörigen sollte sich die Person, die für die Sache verantwortlich ist, an eSky melden und die Sterbeurkunde vorlegen, die eine Grundlage für die Erstattung ist.

Bei einem Todesfall eines Passagiers, der den Flug selbst bezahlt hat, gehört die eventuelle Erstattung zur Erbschaftsmasse und kann erst nach der Rechts- oder Notarregelung erstattet werden.

Wenn der Passagier auf den Flug verzichtet, werden die Steuer und Flughafengebühren immer erstattet, weil sie nicht genutzt werden. In den meisten Fällen werden aber auch diese Kosten von den Billigfluggesellschaften nicht erstattet, da die Mehrheit der Billigflieger die amtlichen Gebühren für den Antrag auf Erstattung der Steuern und Flughafengebühren einziehen, die gleich mit den Erstattungskosten sind.

Kann man das Ticket im Falle der Erkrankung eines Passagiers erstatten?

Die Billigfluggesellschaften ermöglichen die Erstattung von Flugtickets nur in den streng festgelegten Situationen. Jedoch wird jeder Fall individuell bearbeitet. Wenn die Billigfluggesellschaft keine Erstattung von Flugtickets zur Verfügung stellt, lohnt es sich trotzdem zu erkundigen, ob die Fluglinie dem Passagier entgegenkommt.

Wenn man sich um die Erstattung bewirbt, sollte entsprechende Dokumentation vorgelegt werden. Diese wird an eSky weitergeleitet und unsere Mitarbeiter kontaktieren die Fluglinien.

Reguläre Fluggesellschaften

Die Möglichkeiten der Erstattung von Flugtickets bei regulären Fluggesellschaften unterscheiden sich je nach den Bedingungen der Tarife.

Bei der Mehrheit der Fluggesellschaften (aber man muss betonen – das betrifft nicht alle Fluglinien) kann man die ungenutzten Steuer und Flughafengebühren zurückbekommen, sogar wenn sich die Flugzeugkosten nicht erstatten lassen. In der Regel ist das dann möglich, wenn man auf den ganzen Flug verzichtet.  Wurde der Flug teilweise genutzt, kann die Erstattung für die ungenutzten Steuer und Flughafengebühren unmöglich oder beschränkt sein.

Achtung!

  • damit die Steuer und Flughafengebühren reibungslos erstattet werden können, sollte man vor Beginn der Reise anmelden, dass man den Flug nicht antreten kann,
  • neben der Erstattung von den Steuern und Flughafengebühren gewähren manche Fluglinien die teilweise oder völlige Erstattung von Flugtickets
  • Nichtantritt der Reise kann man bei Service Center melden,
  • Erstattung vom Flugticket am Tag der Buchung ist nur bei manchen Fluglinien möglich. In diesem Fall muss man sich an Service Center wenden. Die Erstattung nach dem Tag der Buchung ist gemäß der Bedingungen der Tarife der regulären Fluggesellschaften möglich,
  • manche Fluggesellschaften ermöglichen auf bestimmten Strecken die völlige Erstattung, wenn man dem Reisenden ein Visum verweigert hat. Möchtest du wissen, ob das Ticket, das dich interessiert solche Erstattung umfasst, wende dich an Service Center.

Ist die Erstattung von Flugtickets bei einer Erkrankung möglich?

Die Mehrheit der Geschäftsbedingungen der regulären Fluggesellschaften sieht die Kostenerstattung (wenn der Tarif das nicht berücksichtigt) nur bei einem Todesfall eines Passagiers oder eines nahen Familienangehörigen vor.

Wenn der Reisende den Flug nicht antreten kann, kann man sich in den bestimmten Fällen an die Fluggesellschaft mit der Bitte um die Bearbeitung der Erstattung wenden. Das gilt auch bei den Tarifen, die keine Erstattung vorsehen. Die Bitte muss begründet werden. Die entsprechenden Gesundheitsunterlagen oder amtliche Dokumentation müssen vorgelegt werden. Diese muss man an einen Mitarbeiter von unserem Service Center senden. Dann wird die Sache an entsprechende Abteilung im Büro der Fluglinie weiterlgeleitet werden.

Man darf aber nicht vergessen – jede Bitte um die Kostenerstattung wird individuell bearbeitet und die Fluglinien können die Erstattung verweigern.

Vergiss nicht!

Um sicher zu sein, dass man in solchen Fällen kein Geld verliert, sollte man einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen. Den Versicherungsvertrag zur Absicherung der Kostenerstattung im Fall vom Flugausfall kann man in unserem Service unter „Versicherungen“ finden.

Die Versicherung muss man bis 48 Stunden nach der Flugbuchung kaufen und die Kosten werden bis zu 5 000 EUR erstattet.

Hinweise und Anregungen, die im vorliegenden Artikel und in verbundenen Artikel enthalten sind, haben ausschließlich informativen Charakter und sollen helfen, sie dürfen nicht als Grundlage für irgendwelche Ansprüche gegenüber eSkyTravel.de dienen.

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